Der go-eCharger Homefix glänzt mit einem super kompakten Design und ist somit für jeden, der zu Hause laden möchte, perfekt geeignet. Durch die maximale Ladeleistung von bis zu 11kW laden Sie 5x schneller gegenüber einer Haushaltssteckdose. Die integrierte Ladestatusleuchte zeigt auf einem Blick, wie weit der Ladevorgang ist. Alternativ bietet die go-e App Personalisierungsmöglichkeiten und damit ein Lademanagement, welches vom Smartphone aus gesteuert werden kann. Zusätzlich ist ein DC-Fehlerstromschutz und FI-Schutzschalter mit Gleichstromerkennung integriert. Zudem verfügt der Homefix+ über die IP54 & IK10 Schutzklassen, somit ist er stoßfest, gegen Staub & Spritzwasser geschützt und somit Indoor als auch Outdoor geeignet. Der go-e Charger ist somit perfekt für private Zwecke geeignet und überzeugt mit seinem kompakten, schlichten Design.
- Modell: Homefix 11kW
- Steckertyp: Typ 2 Stecker (IEC 62196-2)
- Lademodus: Mode 3
- Gewicht: ca. 2kg
- Maße: 150 x 250 x 90 mm
- Lagertemperatur: -25°C bis 40°C
- Betriebstemperatur: -25°C bis 40°C
- Kabellänge: ohne Kabel
Kommunen können Anträge zur Förderung von Wallboxen stellen. Folgende Punkte gibt es zu beachten:
- Die Frist für die Umsetzung beträgt 1 Jahr nach der Antragstellung.
- Pro Ladepunkt beträgt der Zuschuss bis zu 900€.
- Der Mindestzuschussbetrag liegt bei 9.000€ mit mindestens 10 Ladepunkten.
- Die Ladeleistung kann 22 kW betragen.
- Die Ladestationen sind nicht für den öffentlichen Zugang vorgesehen.
Es können bei zehn Ladepunkten exakt 9000€ gefördert werden, aber nur 70% der Gesamtkosten.
Die Gesamtinvestition (Kauf + Installation) muss daher mindestens 12857,14€ betragen.
Bei mehr als 10 Ladepunkten werden dann jeweils 70% der tatsächlichen Investitionssumme gefördert bis zu einem Höchstsatz von 900€ pro Ladepunkt.
Mehr informationen findest du auf der Seite der KfW. Wir helfen dir gerne bei Fragen!
WICHTIG: Aktuell ist es nicht möglich, neue Anträge bei der KfW440 (Wohngebäude) zur Förderung der Wallbox zu stellen.
Wenn du aber bereits einen Antrag gestellt hast, kannst du die Rechnung der Wallbox zusammen mit der Rechnung vom Elektriker noch einreichen und die 900€ Förderung erhalten. Die Frist zur Einreichung liegt gewöhnlich bei 9 Monate nach dem Datum des Antrags bei der KfW. Folgende Punkte gibt es zu beachten:
- Pro Ladepunkt können exakt 900 € gefördert werden, , sofern die Gesamtinvestition (Kauf + Installation) pro Ladepunkt mindestens 900€ beträgt.
- Die Einreichung bei der KfW muss die Rechnung der Wallbox, die Rechnung vom Elektriker und einen Nachweis zur Nutzung von grünen Strom beinhalten.
- 22 kW Wallboxen können gefördert werden sofern sie auf der Liste der förderfähigen Wallboxen stehen und durch den Elektriker auf 11 kW gedrosselt werden.
Mehr informationen findest du auf der Seite der KfW. Bei Fragen helfen wir dir auch gerne!
Unternehmen können Anträge zur Förderung von Wallboxen stellen. Folgende Punkte gibt es zu beachten:
- Die Frist für die Umsetzung beträgt 1 Jahr nach der Antragstellung.
- Pro Ladepunkt beträgt der Zuschuss bis zu 900€.
- Die Ladeleistung kann 22 kW betragen.
- Die Ladestationen sind nicht für den öffentlichen Zugang vorgesehen.
Es können bei einem Ladepunkt exakt 900€ gefördert werden, aber nur 70% der Gesamtkosten.
Die Gesamtinvestition (Kauf + Installation) muss daher bei einem Ladepunkt mindestens 1285,71€ betragen.
Bei mehreren Ladepunkten werden dann jeweils 70% der tatsächlichen Investitionssumme gefördert bis zu einem Höchstsatz von 900€ pro Ladepunkt.
Mehr informationen findest du auf der Seite der KfW. Wir helfen dir gerne bei Fragen!
BMK Umweltförderung private Ladeinfrastruktur:
Es können Anträge für die Förderung einer Wallbox oder intelligentes 3-phasiges Ladekabel gestellt werden. Folgende Punkte gibt es zu beachten:
- 600€ pro Ladepunkt bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus
- 900€ für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage oder
- 1.800€ für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
- Förderung unabhängig vom Fahrzeugkauf
- Umsetzung des Projektes innerhalb 36 Wochen nach Antragstellung
- Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung erfolgen
- Der Strom muss aus erneuerbaren Energien kommen
Die Umsetzung muss von einem Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Material- und Montagekosten (Montagekosten nur bei fix montierten Wallboxen) sowie die Kosten der baulichen Basisinfrastruktur für Gemeinschaftsanlagen in einem Mehrparteienhaus sind förderfähig.
Weitere Informationen und alle Bedingungen findest du auf der Seite der KPC Österreich.
https://www.umweltfoerderung.at/ Bei Fragen helfen wir dir gerne weiter!