JUICE CHARGER me 11 kW (förderfähig von der KfW) - Shop4Tesla
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Juice Charger me 11 kW (förderfähig von der KfW)

€379,00
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten.

  • Förderfähig von der KFW mit 900€ (siehe Beschreibung)
  • Vielseitig einsetzbar für alle Typ2-Elektroautos
  • „Plug and Charge“-fähig
  • Inklusive 2 RFID-Karten
  • Integrierter FI-Schutzschalter
Ausverkauft

  • Versand: Kostenlos ab 50€ nach Deutschland und in die EU. Für die Schweiz und Norwegen kostenlos ab 150€.

JUICE CHARGER me 11 kW (förderfähig von der KfW) - Shop4Tesla

Juice Charger me 11 kW (förderfähig von der KfW)

€379,00
Beschreibung
Der JUICE CHARGER me ist im Handumdrehen angeschlossen. Das Gerät ist ab Werk vorkonfiguriert und beim Kunden sofort einsatzfähig. Zusätzliche Einstellungen sind nicht nötig.

Als eine der ersten Wallboxen ist der JUICE CHARGER me serienmässig für „Plug and Charge“ ausgelegt, den zukünftigen Ladestandard in allen europäischen Ländern und darüber hinaus.

Der JUICE CHARGER me wird von der KfW-Förderung (DE) unterstützt und eignet sich ideal für die heimische Garage, den privaten Parkplatz oder Carport. Als Einzelladestation im privaten Bereich genügt ein Stromanschluss.

Als kleine, einfache, günstige Variante ist er aber genauso für Hotel-Parkings, Golfanlagen-/Tennis-/Fitnesscenter-Parkplätze geeignet. Seine Flexibilität macht ihn aber auch für Parkgaragen und Flottenparkplätze interessant.

Für den Betrieb mit Lade-/Lastmanagement benötigt der JUICE CHARGER me lediglich einen LAN-Anschluss. Freischalten, einstecken, laden: Im öffentlichen Betrieb können Autos ohne „Plug and Charge“ per RFID freigeschaltet werden.

Herkunftsland von diesem Produkt: Schweiz (mehr erfahren)
Warum Juice

Der JUICE CHARGER me ist...

... ein „Plug-and-Play“-Gerät: Die Ladestation wird komplett vorkonfiguriert ab Werk ausgeliefert und ist ohne weitere Einstellungen sofort einsatzbereit.
... für „Plug and Charge“-fähige Autos mit dem ISO 15118-Standard ausgestattet. Nach dem Einstecken der Ladekupplung in die Fahrzeugsteckdose wird der JUICE CHARGER me freigeschaltet und beginnt zu laden.
... für alle anderen Fahrzeuge mit einem RFID-Leser ausgerüstet und wird mit zwei vorprogrammierten RFID-Karten ausgeliefert.
... ab zwei bis 250 Einheiten für den Master-Slave-Betrieb ausgelegt. Dabei übernimmt ein Gerät die gleichmässige Verteilung des vorhandenen Stroms auf alle übrigen Stationen. Das omnidynamische Lade-/Lastmanagement smartJUICE bietet aber mehr Flexibilität, zum Beispiel durch die Möglichkeit der Priorisierung einzelner Fahrzeuge.
... bereits mit den normierten Schnittstellen (Modbus/TCP, Modbus/RTU, EEBUS) für die neueste Generation von Smart Homes ausgestattet. Das ermöglicht zum Beispiel das Laden mit Strom aus der heimischen Photovoltaik-Anlage oder die externe Lastmanagementsteuerung.
... dank IP54 für den Innen- und Ausseneinsatz geeignet.
... kann an der Wand befestigt oder – einzeln oder im Doppel – an einer separat erhältlichen Stele freistehend montiert werden. Für die Wandmontage ist eine Halterung für die Typ-2-Fahrzeugkupplung im Lieferumfang enthalten. Eine Stele für die freistehende Montage ist separat erhältlich.

Spezifikationen
Abmessungen: Höhe 240 mm, Breite 240 mm, Tiefe 120 mm
Kabellänge: 5 m
Gewicht: ca. 6.5 kg (inkl. Ladekabel)
Eingangsstrom: 230 V, 6 – 16 A (1-phasig) AC oder 400 V, 6 – 16 A (3-phasig) AC
Ausgangsleistung: abgeregelte Ausführung für KfW-Förderung: max. 11 kW (16 A, dreiphasig)
Betriebstemperatur: -25°C bis +45°C
CE-Konformität: IEC 61851, IEC 61439-7, EMV RoHS
Schutzart: IP54
FI-Sicherheit: RCD DC 6 mA, AC 30 mA – Temperaturüberwachung
Kupplung fahrzeugseitig: Typ 2 (IEC 62196)
Freischaltung: RFID-Leser (MIFARE Classic / Desfire); Plug-and-Charge nach ISO 15118
Kommunikation: Ethernet; OCPP 1.5/1.6; Modbus/TCP, Modbus/RTU, EEBUS
Material, Farbe: Rahmen gebürsteter Edelstahl, Frontplatte UV-beständiges Polycarbonatglas
Anschluss: fix, durch den Elektriker auszuführen
Downloads
Förderung
DE
        Für KfW 439 für Kommunen:

Kommunen können Anträge zur Förderung von Wallboxen stellen. Folgende Punkte gibt es zu beachten:

  • Die Frist für die Umsetzung beträgt 1 Jahr nach der Antragstellung.
  • Pro Ladepunkt beträgt der Zuschuss bis zu 900€.
  • Der Mindestzuschussbetrag liegt bei 9.000€ mit mindestens 10 Ladepunkten.
  • Die Ladeleistung kann 22 kW betragen.
  • Die Ladestationen sind nicht für den öffentlichen Zugang vorgesehen.

Es können bei zehn Ladepunkten exakt 9000€ gefördert werden, aber nur 70% der Gesamtkosten.
Die Gesamtinvestition (Kauf + Installation) muss daher mindestens 12857,14€ betragen.
Bei mehr als 10 Ladepunkten werden dann jeweils 70% der tatsächlichen Investitionssumme gefördert bis zu einem Höchstsatz von 900€ pro Ladepunkt.

Mehr informationen findest du auf der Seite der KfW. Wir helfen dir gerne bei Fragen!

DE
        Für KfW 440 für Privatpersonen:
WICHTIG: Aktuell ist es nicht möglich, neue Anträge bei der KfW440 (Wohngebäude) zur Förderung der Wallbox zu stellen.

Wenn du aber bereits einen Antrag gestellt hast, kannst du die Rechnung der Wallbox zusammen mit der Rechnung vom Elektriker noch einreichen und die 900€ Förderung erhalten. Die Frist zur Einreichung liegt gewöhnlich bei 9 Monate nach dem Datum des Antrags bei der KfW. Folgende Punkte gibt es zu beachten:

  • Pro Ladepunkt können exakt 900 € gefördert werden, , sofern die Gesamtinvestition (Kauf + Installation) pro Ladepunkt mindestens 900€ beträgt.
  • Die Einreichung bei der KfW muss die Rechnung der Wallbox, die Rechnung vom Elektriker und einen Nachweis zur Nutzung von grünen Strom beinhalten.
  • 22 kW Wallboxen können gefördert werden sofern sie auf der Liste der förderfähigen Wallboxen stehen und durch den Elektriker auf 11 kW gedrosselt werden.


Mehr informationen findest du auf der Seite der KfW. Bei Fragen helfen wir dir auch gerne!

DE
        Für KfW 441 für Unternehmen:
Unternehmen können Anträge zur Förderung von Wallboxen stellen. Folgende Punkte gibt es zu beachten:
  • Die Frist für die Umsetzung beträgt 1 Jahr nach der Antragstellung.
  • Pro Ladepunkt beträgt der Zuschuss bis zu 900€.
  • Die Ladeleistung kann 22 kW betragen.
  • Die Ladestationen sind nicht für den öffentlichen Zugang vorgesehen.

Es können bei einem Ladepunkt exakt 900€ gefördert werden, aber nur 70% der Gesamtkosten.
Die Gesamtinvestition (Kauf + Installation) muss daher bei einem Ladepunkt mindestens 1285,71€ betragen.
Bei mehreren Ladepunkten werden dann jeweils 70% der tatsächlichen Investitionssumme gefördert bis zu einem Höchstsatz von 900€ pro Ladepunkt.

Mehr informationen findest du auf der Seite der KfW. Wir helfen dir gerne bei Fragen!

AT

        BMK Umweltförderung private Ladeinfrastruktur:

Es können Anträge für die Förderung einer Wallbox oder intelligentes 3-phasiges Ladekabel gestellt werden. Folgende Punkte gibt es zu beachten:


  • 600€ pro Ladepunkt bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus
  • 900€ für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage oder
  • 1.800€ für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
  • Förderung unabhängig vom Fahrzeugkauf
  • Umsetzung des Projektes innerhalb 36 Wochen nach Antragstellung
  • Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung erfolgen
  • Der Strom muss aus erneuerbaren Energien kommen

Die Umsetzung muss von einem Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Material- und Montagekosten (Montagekosten nur bei fix montierten Wallboxen) sowie die Kosten der baulichen Basisinfrastruktur für Gemeinschaftsanlagen in einem Mehrparteienhaus sind förderfähig.


Weitere Informationen und alle Bedingungen findest du auf der Seite der KPC Österreich.

https://www.umweltfoerderung.at/ Bei Fragen helfen wir dir gerne weiter!

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