Für KfW 440 für Privatpersonen:
WICHTIG: Aktuell ist es nicht möglich, neue Anträge bei der KfW440 (Wohngebäude) zur Förderung der Wallbox zu stellen.

Wenn du aber bereits einen Antrag gestellt hast, kannst du die Rechnung der Wallbox zusammen mit der Rechnung vom Elektriker noch einreichen und die 900€ Förderung erhalten. Die Frist zur Einreichung liegt gewöhnlich bei 9 Monate nach dem Datum des Antrags bei der KfW. Folgende Punkte gibt es zu beachten:

  • Pro Ladepunkt können exakt 900 € gefördert werden, , sofern die Gesamtinvestition (Kauf + Installation) pro Ladepunkt mindestens 900€ beträgt.
  • Die Einreichung bei der KfW muss die Rechnung der Wallbox, die Rechnung vom Elektriker und einen Nachweis zur Nutzung von grünen Strom beinhalten.
  • 22 kW Wallboxen können gefördert werden sofern sie auf der Liste der förderfähigen Wallboxen stehen und durch den Elektriker auf 11 kW gedrosselt werden.


Mehr informationen findest du auf der Seite der KfW. Bei Fragen helfen wir dir auch gerne!