Für KfW 439 für Kommunen:
Kommunen können Anträge zur Förderung von Wallboxen stellen. Folgende Punkte gibt es zu beachten:

  • Die Frist für die Umsetzung beträgt 1 Jahr nach der Antragstellung
  • Pro Ladepunkt beträgt der Zuschuss bis zu 900€
  • Der Mindestzuschussbetrag liegt bei 9.000€ mit mindestens 10 Ladepunkten
  • Die Ladeleistung kann 22 kW betragen
  • Die Ladestationen sind nicht für den öffentlichen Zugang vorgesehen.

Mehr informationen findest du auf der Seite der KfW. Wir helfen dir gerne bei Fragen!


Für KfW 440 für Privatpersonen:
WICHTIG: Aktuell ist es nicht möglich, neue Anträge bei der KfW440 (Wohngebäude) zur Förderung der Wallbox zu stellen.
Wenn du aber bereits einen Antrag gestellt hast, kannst du die Rechnung der Wallbox zusammen mit der Rechnung vom Elektriker noch einreichen und die 900€ Förderung erhalten. Die Frist zur Einreichung liegt gewöhnlich bei 9 Monate nach dem Datum des Antrags bei der KfW. Folgende Punkte gibt es zu beachten:

  • Pro Ladepunkt können bis zu 900 € gefördert werden
  • Die Einreichung bei der KfW muss die Rechnung der Wallbox, die Rechnung vom Elektriker und einen Nachweis zur Nutzung von grünen Strom beinhalten
  • 22 kW Wallboxen können gefördert werden sofern sie auf der Liste der förderfähigen Wallboxen stehen und durch den Elektriker auf 11 kW gedrosselt werden

Mehr informationen findest du hier. Bei Fragen helfen wir dir auch gerne!


Für KfW 441 für Unternehmen:
Unternehmen können Anträge zur Förderung von Wallboxen stellen. Folgende Punkte gibt es zu beachten:

  • Die Frist für die Umsetzung beträgt 1 Jahr nach der Antragstellung
  • Pro Ladepunkt beträgt der Zuschuss bis zu 900€
  • Die Ladeleistung kann 22 kW betragen
  • Die Ladestationen sind nicht für den öffentlichen Zugang vorgesehen.

Mehr informationen findest du auf der Seite der KfW. Wir helfen dir gerne bei Fragen!