Was wird gefördert?

KFW439

Mit dem Zuschuss werden Ladestationen an Stellplätze, die nur für Beschäftigte der Kommunen zugänglich sind gefördert.Aufgeladen werden können kommunal genutzte Fahrzeuge sowie privat genutzte Fahrzeuge der Beschäftigten.

Gefördert werden:

- Der Kaufpreis einer neuen Ladestation mit maximal 22 kW pro Ladepunkt, inkl.Batteriespeicher. 

-Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten.

KFW440

Vorab: KFW440 kann nicht mehr beantragt werden!Du hast bereits einen Antrag gestellt und die Bestätigung erhalten? Dann musst du innerhalb der Frist von 12 Monaten die Rechnung bei der KFW einreichen um die Förderung zu erhalten!

Mit dem Zuschuss werden Ladestationen für Elektroautos & Wohngebäude gefördert. 
Die Installation der Ladestationen ist an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind möglich.
Gefördert werden:
- Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung.
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten.
- Die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation.

KFW441

Mit dem Zuschuss werden Ladestationen für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind gefördert.An diesen Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Mitarbeiter aufgeladen werden.

Gefördert werden:

- Der Kauf einer neuen Ladestation mit bis zu 22kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung.

- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten.- Energiemanagement

-Systeme zur Steuerung der Ladestationen.

Wer wird gefördert?

KFW439

Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos - Kommunen werden gefördert:

- Kommunen und Landkreise

- Deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe

- Kommunale Zweckverbände

KFW440

Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos

- Wohngebäude werden gefördert:
- Private Eigentümer
- Wohnungseigengemeinschafttümeren
- Mieter
- Vermieter von Wohneigentum (Privatpersonen , Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)

KFW441
Mit dem Zuschuss für Ladestationen für Elektroautos - Unternehmen werden gefördert:
- Unternehmer und Einzelunternehmer
- freiberufliche Tätige
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

Konditionen

KFW439

- Der Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtkosten, aber maximal 900€ pro Ladepunkt.

- Die Zuschusssumme muss mindestens 9.000 Euro betragen

- gebündelt werden müssen außerdem mindestens 10 Ladepunkte in einem Antrag.

- Die Gesamtkosten müssen mindestens 12.857,14 Euro betragen.

KFW440

- Du erhältst einen pauschalen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt.Die Anzahl der Ladepunkte gibst du schon im Antrag an.
- Deine Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen, sonst kannst du keinen Zuschuss erhalten.
- Wenn deine Ladestation mehrere Ladepunkte hat, kannst du pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, deine Gesamtkosten liegen über 900 Euro pro Ladepunkt. Darunter wird der Zuschuss reduziert.
- Den Zuschuss erhältst du direkt auf dein Konto ausgezahlt.

KFW441
- Du erhältst einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt.Die Anzahl der Ladepunkte gibst du schon im Antrag an.
- Deine Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen.
- Bei mehreren Ladepunkten kannst du pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten, vorausgesetzt, die Gesamtkosten liegen über 1.285,71 Euro pro Ladepunkt.Wort der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert.
- Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
- Den Zuschuss erhältst du direkt auf dein Konto ausgezahlt.

Wie funktioniert es?

Wichtig: Egal welche Förderung du beantragen möchtest, vor dem Kauf und Installation deiner Ladestation muss ein Antrag bei der KFW eingereicht werden.Erst nach positiver Rückmeldung darf mit dem Vorhaben begonnen werden.

Wenn du eine für dich gültige Förderung gefunden hast, prüfe bitte, welche Dokumente zum Antrag benötigt werden.Eine entspreche Auflistung der benötigten Dokumente zu der jeweiligen Förderung findest du auf der Seite der KFW Bank unter dem Punkt:   So funktioniert's

KFW439 für Kommunen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/F%C3%B6rderprodukte/Nachhaltige-Mobilit%C3%A4tskonzepte-(439)/

KFW440 für Privatpersonen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/?redirect=692736-Derzeit keine Neuanträge mehr möglich!-

KFW441 für Unternehmen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/

(Stand 18.02.2022)